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Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 17. Juni 2025

Die Brunner, Nöth, Schneider & Verseck GbR (kurz: HeadlineConcerts) setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzer*innen-Freundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.

Wir sind bemüht, unsere Websites im Einklang mit §3 Abs. 1 bis 4 sowie §4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 sowie §10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website mit Ticketshop, veröffentlicht unter https://winterlights-dortmund.de

Grundlage der Barrierefreiheit für diesen Webauftritt sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die auf diese verweisende europäische Norm EN 301 549 (in der aktuellen Version).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist bis auf folgende Ausnahmen mit dem Standard für Barrierefreiheit vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzer*innen einige Probleme auftreten.
Dies ist eine Beschreibung der nicht barrierefreien Inhalte. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie einen nicht barrierefreien Inhalt festgestellt haben, der hier nicht aufgeführt ist.

  • Vereinzelt sind keine Alternativtexte zu Graphiken oder Bildern vorhanden,
  • Dokumente wie beispielsweise PDFs oder Power-Point-Präsentationen werden noch nicht umfassend barrierefrei bereitgestellt.
  • Für Video-Inhalte werden teilweise keine Audio-Deskriptionen und Untertitel bereitgehalten.
  • Anderssprachige Textabschnitte sind nicht immer gekennzeichnet.
  • Im Quellcode treten bedingt durch das Content Management WordPress vereinzelt Validierungsfehler (HTML und CSS) auf
  • Leichte Sprache wurde noch nicht umgesetzt
  • Vereinzelte Links können unverständlich sein
  • Im Slider auf der Startseite ist teilweise ein schlechtes Kontrastverhältnis vorhanden, die Inhalte in den Bildern sind nicht im Screenreader lesbar und die Linktexte können teilweise unverständlich sein. Wir arbeiten an einer neuen Version bis zum 31. Dezember 2026. Sollten Schwierigkeiten in der Nutzung bestehen, kontaktieren Sie uns und wir helfen unverzüglich.

Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien

Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden Browsern kompatibel ist:

  • alle gängigen Browser in der aktuellen Version und mindestens deren Vorgängerversion
  • Microsoft Edge
  • Mozilla Firefox
  • Google Chrome
  • Safari

Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden unterstützenden Technologien kompatibel ist:

  • JAWS Screen Reader
  • NVDA

Technologien

Die Barrierefreiheit dieser Webseite hängt von den folgenden Technologien ab, um zu funktionieren:

  • HTML
  • CSS
  • Javascript

Bewertungsmethoden

HeadlineConcerts hat die Barrierefreiheit dieser Website mit Hilfe der folgenden Methode(n) bewertet:

  • Selbsteinschätzung: Die Website wurde intern in der Organisation sowie von einer externen Stelle bewertet.
  • Tests mit freien Online-Tools, wie z.B. wave.webaim.org oder www.accessibilitychecker.org

Hilfe und Kontaktaufnahme bei Problemen

Sie können Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern.
Bitte kontaktieren Sie uns auf eine der folgenden Arten:

Brunner, Nöth, Schneider & Verseck GbR
Friedrich-Breuer-Str. 26-28
53225 Bonn

info@headlineconcerts.de
Fon: + 49 228 / 42 11 612
Fax: + 49 228 / 42 11 616

Wir werden Ihnen innerhalb von drei Wochen eine Rückmeldung geben.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen eine nicht zufriedenstellende oder keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit zur Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Angaben und Maßnahmen wenden. Die Durchsetzungsstelle hat nach § 4 Abs. 3 BbgBITV die Aufgabe, das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf barrierefrei gestaltete Websites und mobile Anwendungen durchzusetzen.

Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Die Ombudsstelle ist unter der Rufnummer 0211 855 34 51 oder per E-Mail ( ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de) zu erreichen.

Tel.: 0211 855 34 51
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

Stand: 17. Juni 2025

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